Lampenverordnung. Wichtig für alle, die sich heut die Lichter ausknipsen wollen. Verordnungsunterpunkt 13b regelt, dass die Verordnung auch an den anderen 364 Tagen angewandt werden darf.
Lampenverordnung. Wichtig für alle, die sich heut die Lichter ausknipsen wollen. Verordnungsunterpunkt 13b regelt, dass die Verordnung auch an den anderen 364 Tagen angewandt werden darf.